Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich, AGB von Buildtelligent sind Vertragsinhalt1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buildtelligent GmbH werden im Folgenden auch kurz „AGB der Buildtelligent GmbH“ genannt. Die Buildtelligent GmbH wird im Folgenden auch kurz „BTG“ genannt. Jeder Anbieter, Kunde, Besteller und Vertragspartner wird im Folgenden kurz „Kunde“ genannt.
1.2. Die AGB der BTG gelten für alle vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen, für alle Lieferungen und Leistungen sowie für alle Verträge mit der BTG, insbesondere für Kaufverträge und für den Verkauf von Waren im Webshop der BTG. Die AGB der BTG sind Vertragsinhalt. Jeder Kunde der BTG, insbesondere Unternehmer und Kaufleute nimmt bereits mit der Kontaktaufnahme, jedenfalls aber mit der Bestellung ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass jede Bestellung und jeder Vertrags- und Geschäftsabschluss unter Zugrundelegung der gegenständlichen AGB der BTG erfolgt. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn die BTG nicht ausdrücklich widerspricht. Von den AGB der BTG abweichende Bestimmungen und Änderungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich ausverhandelt, schriftlich gefasst und von allen Vertragsparteien unterfertigt wurden. Im Zweifel gelten die AGB der BTG in der jeweils gültigen Fassung.
2. Angebot und Auftrag2.1. Die im Online-Shop dargestellten Produkte, Produktinformationen sowie Texte sind unverbindliche Informationen und stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.2. Für alle Angebote gelten die AGB der BTG. Die Angebote der BTG sind freibleibend, ausgenommen es erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Verbindlichkeit. Alle Telefonbestellungen, Brief-, Telefax- und Web-Bestellungen sind erst dann für BTG verbindlich, wenn deren schriftliche Bestätigung erfolgt (Auftragsbestätigung). Bei einem Abweichen der Schreiben der BTG, insbesondere der Auftragsbestätigung von der Bestellung, ist der Besteller verpflichtet, umgehend längstens binnen 48 Stunden nach Erhalt des abweichenden Schreibens einen schriftlichen Widerspruch samt Begründung zu erheben. Jede Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot an BTG zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.3. Bei Bestellungen im Online-Shop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich bindendes Angebot ab, diese Bestellung wird unmittelbar nach Eingang bei uns mit einem E-Mail bestätigt.
2.4. BTG wird nach Möglichkeit mitteilen, wenn keine Ware verfügbar ist, eine Pflicht dazu besteht nicht. Der Kaufvertrag mit BTG kommt auch durch Absendung der bestellten Ware an den Kunden zustande. BTG ist stets bemüht, alle Kundenbestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
2.5. Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung sind, auch bei Fixpreisvereinbarung, möglich und bleiben vorbehalten, insbesondere wenn sich Abgaben, Steuern und Gebühren oder Rohstoff- und Transportpreise ändern. Preise gelten, soweit schriftlich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, jeweils für 30 Tage.
3. Ware und technische Beratung
3.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen und Spezifikationen beschriebene Beschaffenheit. Für diese ist BTG ausdrücklich nicht verantwortlich. BTG kauft die Ware selbst an. Die anwendungstechnische Beratung von BTG in Wort und Schrift erfolgt nach bestem Willen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung auf Eignung der Ware für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind allenfalls Schutzrechte Dritter zu beachten.
4. Lieferzeiten und Liefermenge, Annahme und Lieferstopp, Liefer- und Versandkosten
4.1. Die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten gelten vorbehaltlich höherer Gewalt, Rohstoffmangel und von BTG nicht verschuldeter Lieferverzögerungen oder Lieferbehinderungen wie insbesondere bei Betriebsstörungen der Produzenten und Lieferanten von BTG, Feuerschäden, behördlichen Maßnahmen, nicht verfügbarem Transportraum, Ausbleiben der Rohware, Maschinenausfall und jegliche andere Ursachen, die unabhängig von unserem Willen sind, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Schadenersatz wegen unverschuldetem Lieferverzug kann nicht geltend gemacht werden. Ist für eine Lieferung eine Spezifikation des Bestellers erforderlich, dann beginnt die Lieferzeit erst bei schriftlicher Bekanntgabe der Spezifikation. BTG ist zu Teillieferungen berechtigt. Ein Über- oder Unterschreiten der bestellten Menge aus Gründen der Transportverhältnisse oder Fassungsvermögen der Behältnisse und Container um bis zu zehn Prozent gilt als vertragsgemäß und wird akzeptiert. Der Preis wird der Liefermenge entsprechend natürlich nach unten oder nach oben angepasst zahlbar.
4.2. Jeder Kunde hat die bestellte Ware anzunehmen und dafür Vorsorge zu treffen. In Fall von Annahmeverzug sind alle Aufwendungen, Kosten und Schäden der BTG zu ersetzen.
4.3. BTG ist berechtigt, Lieferungen auszusetzen und bestehende Lieferverpflichtungen zu stoppen, wenn der zahlungspflichtige Kunde mit der Zahlung einer Rechnung länger als vier Wochen in Verzug ist.
4.4. Die aktuellen Liefer- und Versandkosten werden im Einzelfall vereinbart. Erfolgt keine Einzelvereinbarung, dann gelten die im Online-Shop jeweils aktuell angeführten Liefer- und Versandkosten.
5. Versand und Transport
5.1. Bei Versand geht die Gefahr des Unterganges oder Beschädigung der Ware mit der Absendung auf den Kunden (Käufer) über, auch wenn die Sendung von BTG bezahlt wird. Bruch- und Transportrisiko gehen zu Lasten des Kunden.
6. Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht für Konsumenten und Verbraucher
6.1. Kunden, die Konsumenten bzw. Verbraucher sind haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat bzw. haben. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Buildtelligent GmbH, FN 540937 x, Handelsgericht Wien, Adresse: Lemböckgasse 47, 1230 Wien, Tel.: +43 (1) 81 70 377, Mail: office@buildteligent.com über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Widerrufserklärung erfolgt grundsätzlich formfrei, empfohlen wird allerdings ein Vorgehen gemäß dem Widerrufsformular auf der Website http://www.buildtelligent.com. Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der verlagsneuen, unbeschädigten Ware. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Bei beschädigten oder durch Gebrauchsspuren beeinträchtigten Waren hat der Kunde einen für die Wertminderung angemessenen Ersatz zu bezahlen, sofern dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist. Gleiches gilt, wenn bei der Rückgabe Zubehör oder Teile fehlen.
7. Fälligkeit und Zahlung
7.1. Jede Rechnung ist prompt zu bezahlen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto der BTG endgültig und unwiderruflich gutgeschrieben ist. Bei mehreren fälligen Rechnungen, werden eingehende Zahlungen zuerst zur Begleichung der ältesten Schuld verwendet.
7.2. Bei Zahlungsverzug ist BTG berechtigt, jährlich zwölf Prozent Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen ist möglich. Bei Zahlungsverzug werden alle übrigen noch offenstehenden Forderungen, einschließlich aus Wechsel, ohne Rücksicht auf ihre Verfallszeit sofort fällig.
7.3. Unabhängig davon sind der BTG sämtliche, aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug erwachsende Nachteile, Aufwendungen, Schäden und Kosten jedweder Art binnen 14 Tagen ab Aufforderung zu ersetzen; das gilt insbesondere für alle Inkasso-, Rechtsanwalts-, Schiedsgerichts- und Gerichtskosten.
7.4. Bei Zahlungsverzug ist BTG auch berechtigt, Lieferungen zu stoppen oder einzustellen oder von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder nur gegen Nachname vorzunehmen. Das gleiche gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Bestellers oder Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder wenn erst nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt werden, die eine sichere Zahlung der Lieferung beeinträchtigen können. In allen diesen Fällen behält sich BTG das Recht vor, von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und zu diesem Zweck die noch vorhandene Ware beim Besteller oder Vertragspartner aufzunehmen und zurückzuholen. Der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich als vereinbart.
8. Mängel und Schäden an Lieferungen, Reklamation, Mängelrügen und Beanstandungen
8.1. Jede Ware ist vom Kunden sofort zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Alle Lieferungen, die durch die Post oder einen Paketdienst im Versand erfolgen, sind sofort zu kontrollieren, wobei äußerlich erkennbare Mängel und Schäden bei sonstigem Rechtsverlust sofort bei der Post oder dem Paketdienst schriftlich geltend zu machen sind (Reklamation). Äußerlich nicht erkennbare Mängel und Schäden sind binnen 24 Stunden nach der Erkennbarkeit bei sonstigem Rechtsverlust bei der BTG schriftlich geltend zu machen. Jegliche sonstige Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätesten binnen 24 Stunden nach der Erkennbarkeit schriftlich erhoben, sonst gilt die Ware als genehmigt und akzeptiert; in diesem Fall ist eine Gewähr und Haftung der BTG ausgeschlossen. Das Risiko für Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden können, gehen zu Lasten des Kunden von BTG, da auch BTG die Ware lediglich bestellt, geliefert erhält, prüft und weiterverkauft. Beanstandungen wegen Mengen und Transportbeschädigungen müssen auf den Lieferpapieren vermerkt werden. Die Beweispflicht liegt beim Kunden. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der BTG zurückgesandt werden. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt, indem diese an Post, Paketdienst, Spedition, Transporteur und der gleichen wird, außer es wird schriftlich abweichendes vereinbart.
8.2. Sollte nach Ablauf der obigen Fristen und Zeiten der Kunde eine Meldung machen, dann wird sich BTG unverbindlich und ohne Übernahme einer Rechtspflicht, Gewähr oder Haftung und ohne Rechtsanspruch des Kunden bei Falschlieferungen und Transportbeschädigungen für eine Erledigung zur Zufriedenheit des Kunden bemühen.
9. Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftpflicht
9.1. Alle Angaben über die Eignung, Verarbeitung oder Verwendung der Produkte, die technische Beratung und alle sonstigen Angaben erfolgen nach bestem Wissen der BTG, sie befreien den Kunden (Käufer) jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Kunde (Käufer) hat die gelieferte Ware auch durch eine Probeverarbeitung, diese auch branchen- und lieferungsabhängig mehrfach, auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen und feststellbare Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt und jegliche Gewährleistung und Schadenersatz als ausgeschlossen. Die Zusicherung von Eigenschaften ist nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vorgenommen worden ist. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Schadenersatzansprüche des Kunden (Käufers), auch vor- und außervertraglicher Art sind im Falle leichter Fahrlässigkeit der BTG ausgeschlossen. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die BTG nur, wenn ein grob fahrlässiges Verschulden der BTG vorliegt. Die Verpflichtung der BTG zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach begrenzt auf den Rechnungswert der unmittelbaren Warenmenge, die schadensverursachend war. Dies gilt ebenso für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.
9.2. Die vorstehenden Rechte und Ansprüche der Konsumenten und Verbraucher einschränkenden Bestimmungen gelten gegenüber Konsumenten und Verbrauchers nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist. Für Konsumenten und Verbraucher wird Schadenersatz im gesetzlichen Ausmaß geleistet.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle von BTG gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der BTG. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden wird der Eigentumsvorbehalt verlängert und schon jetzt vereinbart, dass der Kunde jedwede Forderung, die ihm gegenüber seinem Vertragspartner aus der Weiterveräußerung entsteht, an BTG abtritt. Das Eigentum der BTG erstreckt sich auf die durch eine Vereinbarung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse in vollen Umfang. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden, oder vermischt oder verbunden, so erwirbt die BTG Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Kunde (Käufer) tritt hiermit alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten im Voraus zur Sicherung aller der BTG zustehenden Ansprüche an die BTG ab. Der Eigentumsvorbehalt in vorstehendem Umfang gilt selbst dann als vereinbart, wenn der Kunde (Käufer) mit der Übersendung seiner Einkaufsbedingungen anders lautende Erklärungen abgibt. Zu Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde (Käufer) nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Kunde (Käufer) den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen. Der Kunde (Käufer) tritt an uns jetzt schon seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehenden, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen von BTG, zahlungshalber an BTG ab. Der Kunde hat auf Verlangen der BTG seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
11. Andere Services und Ausrüstungen; Lebenserhaltung.
11.1. BTG kann nicht für Defekte oder Mängel an vom Kunden bereitgestellten Ausrüstungen, Services, Computern, Software, Dateien, Daten, Peripheriegeräten und/oder der kundenseitigen Konnektivität verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für das Eigentum und die Installation. BTG kann vom Kunden oder anderen Parteien nicht in Bezug auf die Ausrüstung, die Software oder Services anderer Anbieter oder in Bezug auf deren Funktionsfähigkeit oder Fehlfunktionen verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Service ist nicht dafür ausgelegt, vorgesehen, autorisiert oder gewährleistet, im Bereich der Lebenserhaltung oder lebensgefährlicher Anwendungen genutzt oder eingesetzt zu werden, bei denen Störungen oder Ungenauigkeiten Personenschäden oder Todesfälle nach sich ziehen können. Die Nutzung bzw. der Einsatz zu solchen Zwecken durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden, und der Kunde hält BTG und seine Lieferanten schad- und klaglos gegen alle daraus erwachsenden oder damit verbundenen Kosten, Verluste, Verbindlichkeiten und Aufwendungen (wie bspw. Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren).
12. Pflichten des Kunden.
12.1. Stellt BTG im Rahmen der Managed Services auch CPE bereit, so obliegt es dem Kunden (i) für Installations- und Wartungsarbeiten den Zugang zum Standort sicherzustellen, (ii) sicherzustellen, dass am Standort geeignete Ansprechpartner anwesend sind, und (iii) dafür Sorge zu tragen, dass die Energieversorgung sichergestellt ist und geeignete Umgebungsbedingungen vorliegen.
12.2. Das Eigentum an von BTG bereitgestellter CPE verbleibt bei BTG bzw. seinen Lieferanten. Der Kunde ist nicht befugt, (i) von BTG bereitgestellte CPE zu verkaufen, zu belasten oder zu verpfänden; (ii) von BTG bereitgestellte CPE zu erweitern, zu verändern oder in diese einzugreifen oder Dritten (bei denen es sich nicht um von BTG autorisierte Dritte handelt) dies zu gestatten. Der Kunde haftet für alle Reparatur- oder Austauschkosten für von BTG bereitgestellte CPE, wenn diese durch Diebstahl, Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlungen, unzulässige Handlungen oder andere Ursachen, die nach vernünftigen Maßstäben innerhalb der Kontrolle des Kunden oder von dessen Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern liegen, beschädigt wird oder verloren geht. Stellt der Kunde seine eigene CPE zur Verfügung: (i) überträgt er hiermit die volle Verantwortung für das operative Management an BTG; (ii) erklärt und versichert er, dass der Hersteller der bereitgestellten Ausrüstung zum Zeitpunkt von deren aktiver Inbetriebnahme nicht den Status „End of Life“ („Ende der Betriebslebensdauer“ oder „EOL“) zugewiesen hat; und (iii) erkennt er an, dass jede CPE mit EOL-Status die Fähigkeit von BTG, das Gerät zu verwalten, beeinflussen oder gefährden kann.
12.3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für das Eigentum, die Installation, die Reparatur, die Wartung und/oder den Austausch aller vom Kunden bereitgestellten Ausrüstungen, Services, Computer, Software, Dateien, Daten, Peripheriegeräte oder die kundenseitige Konnektivität.
13. Datenschutz und Werbung
13.1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die ihnen jeweils mit der Durchführung des Vertrages verbundenen vertraulichen Informationenwie insbesondere Interna auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln.
13.2. Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung zu, gelegentlich per E-Mail oder telefonisch über Produkte der BTG informiert zu werden. Die E-Mail-Zusendung kann jederzeit und bei jeder Zusendung durch E-Mail an: office@buildtelligent.com oder Telefonanruf unter +43 (1) 81 70 377 widerrufen werden.
14. Vertragssprache, Wirksamkeit, Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Die gültige Vertragssprache ist Deutsch. Bei Fassungen von Schriftstücken in verschiedenen Sprachen ist immer die deutsche Fassung des Schriftstückes wirksam und gültig. Bei Fassungen von Schriftstücken in verschiedenen Sprachen, unter denen keine deutsche Fassung ist, ist immer die englische Fassung des Schriftstückes wirksam und gültig. Sämtliche Informationen, der Kundendienst sowie die Beschwerdeerledigung dürfen in deutscher Sprache erfolgen.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB der BTG zwingenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise widersprechen und daher ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB der BTG nicht berührt, diese bleiben wirksam und gültig. Es gilt als vereinbart, dass die unwirksame Regelung durch eine solche Regelung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
14.3. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Wien, insbesondere auch für Lieferungen.
14.4. Das vorvertragliche Verhältnis und das Vertragsverhältnis sowie alle damit im Zusammenhang stehenden und alle daraus abgeleiteten Rechte, Pflichten, Ansprüche und Forderungen jedweder Art einschließlich der Rechtsfrage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und der Wirksamkeit der AGB der BTG unterliegen dem Österreichischen Recht, dieses gilt ausdrücklich und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart (Rechtswahl Österreichisches Recht).
14.5. Sofern ein Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.1
4.6. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorvertraglichen Verhältnis und dem Vertragsverhältnis sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden und alle daraus abgeleiteten Rechte, Pflichten, Ansprüche und Forderungen jedweder Art wird das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich als zuständig vereinbart (Gerichtsstand Wien).
Wien, Fassung 01.06.2022 Buildtelligent GmbH.